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LEWENTO / Mediathek / Urteile
Hier finden Sie aktuelle Urteile der Immobilienbranche, sowie zum Thema Datenschutz.
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BGH, Urteil vom 18. März 2021 - VIII ZR 305/19 - OLG München
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 17.5.2017
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 25.1.2023 - VIII ZR 29/22
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 17.6.2020 - VIII ZR 81/19
Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE).
Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen
Kündigung eines Mietvertrags wegen nicht genehmigter Untervermietung
Anspruch eines Wohnungsmieters auf Erlaubnis der Untervermietung eines Zimmers an eine aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchteten Person
Begründungsanforderungen für das Bedürfnis der anteiligen Untervermietung einer Wohnung während einer mehrmonatigen „Workation“
Der Kläger ist aufgrund eines 2014 abgeschlossenen Mietvertrags Mieter einer etwa 72 m² großen Dreizimmerwohnung der Beklagten in Berlin.
Der Kläger ist seit Sommer 2000 Mieter einer in Berlin gelegenen Einzimmerwohnung.
Aktenzeichen: 43 C 61/18
Aktenzeichen: 67 S 109/19
Aktenzeichen: 67 S 280/17
In der Wohnungseigentümergemeinschaft gelten besondere Regelungen.
Viele Vermieter setzten auf persönliche Gespräche in der vertrauten Umgebung des Mieters, seiner Wohnung und bedenken dabei nicht das Widerrufsrecht.
Um Betriebskosten zu sparen, ist es üblich, dass größere Vermietern mit mehreren Objekten diese zu Wirtschaftseinheiten zusammenfassen.
Ein Beschluss ist so lange gültig und muss auch ausgeführt werden, bis er für ungültig erklärt wird.