Verwalterzertifizierung – Vorbereitung per Video – geht das?
Zertifizierter Verwalter
19.10.2023Verwalterzertifizierung – Vorbereitung per Video – geht das?
Seit dem 01.12.2023 ist es nun so weit: Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer - GdWE) eine bestimmte Größe, kann ein einzelner Eigentümer verlangen, dass der WEG-Verwalter ein zertifizierter Verwalter ist. Auch wenn alle anderen Eigentümer den –nicht zertifizierten- WEG-Verwalter wählen, ist die Ablehnung durch diesen einzelnen Eigentümer maßgeblich. Wird der Beschluss zur Verwalterbestellung entsprechend angefochten, wird ein Gericht dem Kläger Recht geben. Der Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Weitere Details finden Sie hier: Schon zertifiziert? Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG
Man kann diese Situation schlecht finden oder nicht – der Gesetzgeber hat dies so bestimmt, es ist jetzt so. Zum 01.12.2023 ist die durch Corona verlängerte Übergangsfrist abgelaufen. Wer sich nach diesem Zeitpunkt als WEG-Verwalter bestellen lässt, sollte zertifiziert sein.
Extreme Arbeitsbelastung als WEG-Verwalter
Immobilienverwalter sind viel beschäftigt. Aktuell gibt es weitaus mehr Nachfrage nach WEG-Verwaltern (Wohnungseigentumsverwaltern) als es WEG-Verwalter gibt. Die Arbeitsbelastung wird daher nicht weniger, sondern mehr. Es fehlt an passenden Mitarbeitern, was die Situation nicht besser macht.
Jetzt auch noch die Zertifizierung zum Immobilienverwalter IHK
Viele WEG-Verwalter fragen sich daher – neben all der regulären Arbeit, jetzt auch noch der Aufwand mit der Zertifizierung. Wann soll ich das alles schaffen? Um welche Uhrzeit soll ich das denn auch noch machen, um mich zertifizierter Verwalter IHK nennen zu können.
Sind Sie gut vorbereitet?
Langjährige WEG-Verwalter, die von früh bis spät in diesem Job stehen, kennen eigentlich alle Probleme und die passenden Problemlösungen. Sie sind bewandert in den rechtlichen und kaufmännischen WEG-Themen rund um die Zertifizierung. Daher bitte keine Panik.
Schwerpunkt der Prüfung bei der Industrie und Handelskammer ist die Verwaltung von Wohnungseigentum und das Wohnungseigentumsrecht. Allerdings prüft die IHK auch Themen außerhalb des Wohnungseigentums. Z.B.
- Allgemeines Vertragsrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Grundbuchrecht
- Zivilprozess und Zwangsvollstreckungsrecht
- Rechtsdienstleistungsgesetz
- Heizkostenverordnung
- Trinkwasserverordnung plus Mess- und Eichgesetzt
- Energierecht
- Etc.
“Leider” muss in jedem Teilbereich eine Mindestpunktzahl von 50% erreicht werden. Deshalb können Sie diese Themen nicht ignorieren, auch wenn Sie sonst top im Wohnungseigentum und im Wohnungseigentumsrecht sind.
Kompakte Wiederholung – wann Sie es wollen und wie viel Sie wollen
Nutzen Sie unsere LEWENTO - Videos, um sich auf diese Themen vorzubereiten.Keine festen Zeiten, keine feste Dauer – einfach anfangen, stoppen und weiter machen, wenn es zeitlich wieder passt (wann das auch immer ist).
Unsere Videos gibt es einzeln und als Abo. Wir machen es Ihnen leicht - unser Abo ist monatlich kündbar, auch wenn wir es natürlich lieben, wenn unsere Kunden dauerhaft dabeibleiben.
Wenn Sie sich kompakt auf die Prüfung IHK Immobilienverwalter vorbereiten möchten, können Sie gern auch alle Videos in einem Monat schauen.
Gibt es einen MaBV-Nachweis?
Ja, wenn Sie sich intensiv mit unseren Videos auf Ihre IHK-Prüfung vorbereiten, erhalten Sie auch eine Bescheinigung nach §34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV. Sie können somit doppelt effizient sein – sich auf die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vorbereiten und gleichzeitig Ihrer Fortbildungspflicht nach MaBV nachkommen.
Machen Sie das Beste aus Ihrer knappen Zeit.
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Autor: Steffen Groß, Geschäftsführer LEWENTO GmbH und GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bildnachweis: Pixabay