Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter
5.000 € Bußgeld und Jobverlust?
17.12.2024In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Bußgelder und Zulassungsverlust vermeiden, sich rechtlich absichern und gleichzeitig Ihren Ruf als Experte stärken. Aber Achtung, die Zeit läuft! Jeweils bis zum 31. Dezember, müssen Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllt haben. Und es bleibt nicht mehr viel Zeit. Wollen Sie wirklich riskieren, dass eine kleine Nachlässigkeit Ihre Karriere gefährdet? Lesen Sie weiter, denn die nächsten Minuten könnten über Ihre berufliche Zukunft entscheiden!
Als Immobilienverwalter tragen Sie täglich Verantwortung für Eigentümer, Mieter und Ihre eigene berufliche Zukunft. Doch wenn es um die Weiterbildungspflicht geht, ist die Gefahr groß, ins Straucheln zu geraten. Fehlt der entscheidende Nachweis, reicht eine einzige Prüfung durch die Behörden, und schon drohen hohe Bußgelder. Und ja, es geht sogar noch schlimmer: Ihre Zulassung steht auf dem Spiel. Ein Verlust, der nicht nur Ihren guten Ruf, sondern Ihre gesamte Existenz gefährden kann.
Und machen wir uns nichts vor, die Immobilienbranche schläft nicht. Gesetze ändern sich, Kunden werden anspruchsvoller, und wer nicht Schritt hält, bleibt schlussendlich auf der Strecke. Jeder Fehler – sei es bei Mietverträgen, WEG-Verwaltung oder gesetzlichen Neuerungen – kann Sie teuer zu stehen kommen. Können Sie es sich leisten, Ihre Weiterbildung auf die lange Bank zu schieben?
Wir sagen ganz klar: Nein zu teuren Seminaren und unnötigem Stress!
Weiterbildung kann so viel einfacher sein – und wir zeigen Ihnen, wie. Als Experten für Weiterbildung kennen wir die Spielregeln Ihrer Branche genau und wissen, worauf es ankommt, damit Sie Ihre Pflichten einfach und im Handumdrehen erfüllen können.
In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, wie Sie Sanktionen vermeiden und Haftungsrisiken minimieren, sondern auch, wie Sie Ihre Position als Experte in der Branche stärken können. Und das Beste? Wir präsentieren Ihnen die ultimative Lösung, mit der Sie Ihre Weiterbildung stressfrei, effizient und zielsicher meistern. Bleiben Sie gespannt!
Warum gibt es eine Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter?
Die Immobilienbranche ist kein Ort für Stillstand. Gesetze ändern sich, Vorgaben werden komplexer, und die Ansprüche von Kunden und Behörden steigen stetig. Genau deshalb gibt es seit dem 1. August 2018 die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter. Sie ist nicht nur Vorschrift, sondern eine klare Botschaft: Wer nicht auf dem neuesten Stand ist, hat keinen Platz in diesem Markt.
§ 34c GewO und § 15b MaBV machen unmissverständlich deutlich, dass Sie als Immobilienverwalter die Verantwortung tragen, immer aktuell informiert zu sein. Warum? Weil veraltetes Wissen nicht nur zu Fehlern führt, sondern auch teuer wird. Im schlimmsten Fall zahlen Sie nicht nur Bußgelder von bis zu 5.000 €, sondern verlieren Ihre Zulassung. Und wer möchte seinen guten Ruf oder seine berufliche Zukunft wegen eines einfachen fehlenden Nachweises aufs Spiel setzen?
Aber es geht um mehr als nur Gesetze und Vorschriften. Weiterbildung ist Ihre Chance, Ihre Expertise zu sichern und Ihr Standing zu stärken. Sie schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern auch vor teuren Fehlern, die schnell passieren, wenn man den Anschluss verliert. Die Frage ist also nicht, ob Sie sich weiterbilden müssen – sondern ob Sie es sich leisten können, es nicht zu tun.
Und ja, auch wir wissen, „Zeit ist Geld!“. Niemand möchte stundenlang in Seminaren sitzen, während wichtige Termine mit Kunden oder Partnern warten. Genau dafür haben wir unter anderem eine Lösung entwickelt, die maximale Flexibilität bietet. Lernen Sie, wann und wo es Ihnen passt, egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs.
Ihre Zeit ist wertvoll. Deshalb können Sie mit uns Ihre Weiterbildung unter anderem auch nach belieben unterbrechen und nahtlos fortsetzen, genau dann, wenn es Ihr Alltag erlaubt.
Wer muss sich weiterbilden und wer darf (noch) aufatmen?
Die Weiterbildungspflicht trifft nicht jeden, aber Sie höchstwahrscheinlich schon. Denn betroffen sind alle, die direkt in die Immobilienverwaltung eingebunden sind. Das betrifft vor allem:
WEG-Verwalter, die gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern organisieren und managen.
Mietverwalter, die Mietverhältnisse betreuen und die Verwaltung übernehmen.
Mitarbeiter, die direkt an der Verwaltung beteiligt sind – sei es durch die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Wohngeldabrechnungen oder ähnliche Tätigkeiten.
Und wer ist raus? Unterstützende Rollen wie Buchhaltung oder Sekretariatsarbeiten fallen oft nicht unter die Pflicht. Aber Achtung, denn die Verantwortung, dass alles korrekt läuft, bleibt immer bei Ihnen als Verwalter. Daher sollten Sie sich immer die Frage stellen, ob Sie sich sicher sind, dass Ihr Team den Anforderungen gewachsen ist, denn andernfalls laufen Sie ins offene Messer.
Wenn Sie Ihre Zulassung, Ihren Ruf und Ihre Sicherheit schützen wollen, ist jetzt der Moment zu handeln. Die gesetzlich geforderten 20 Stunden Weiterbildung müssen innerhalb der gesetzten drei Jahre abgeschlossen sein.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO?
Sie denken, Ihre hervorragende Ausbildung schützt Sie vor der Weiterbildungspflicht? Vielleicht – aber definitiv nicht für immer. Wenn Sie Immobilienkaufmann/-frau oder geprüfter Immobilienfachwirt sind, können Sie tatsächlich kurz aufatmen. Die ersten drei Jahre nach Abschluss Ihrer Ausbildung gelten Sie automatisch als „up to date“ und sind von der Weiterbildungspflicht befreit. Klingt gut, oder? Aber Vorsicht, denn die Schonfrist läuft schneller ab, als Sie denken. Danach gilt für Sie die gleiche Pflicht wie für alle anderen.
Und was ist mit juristischen Personen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften?
Auch hier gibt es keinen Freifahrtschein. Wenn gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer aktiv in der Immobilienverwaltung tätig sind, müssen auch sie sich weiterbilden. Egal, ob Sie Einzelkämpfer oder Teil eines großen Unternehmens sind – die Anforderungen sind klar. Weiterbildung ist nicht optional, sondern Pflicht, sobald Sie Verantwortung in der Verwaltung übernehmen.
Welche Zeiträume und Nachweispflichten gelten?
Nun stellen Sie sich sicherlich die Frage, wie viel Weiterbildung es eigentlich braucht und wie lange Sie das alles nachweisen müssen? Kurz und knapp, 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Das klingt erst mal machbar, aber unterschätzen Sie den Aufwand nicht. Die Behörden schauen inzwischen genauer hin. Wenn Ihre Unterlagen nicht vollständig sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.
Doch was genau müssen Sie vorlegen? Ihre Nachweise müssen lückenlos und detailliert sein. Dazu gehören:
Name des Teilnehmers (also Sie oder Ihre Mitarbeiter)
Datum, Inhalte und Umfang der Weiterbildung,
Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters
Und damit nicht genug: Sie sind verpflichtet, diese Nachweise fünf Jahre aufzubewahren. Die IHK oder das Gewerbeamt kann sie jederzeit anfordern – unangekündigt. Keine Lust auf Papierchaos und Akten? Verständlich. Aber ein fehlender Nachweis kann nicht nur teuer werden, sondern auch Ihr Vertrauen bei Kunden und Behörden schmälern.
Unser Rat: Nehmen Sie die Weiterbildung ernst und bewahren Sie die Nachweise ordentlich auf. Es geht nicht nur darum, eine lästige Pflicht zu erfüllen – es geht darum, Ihre Existenz und Ihren Ruf zu sichern. Und übrigens, so viel Papierkram und Demokratie ist es nicht, denn wer seine Dokumente ordentlich und strukturiert verwahrt, hat keinerlei Probleme!
Welche Möglichkeiten haben Immobilienverwalter für die Weiterbildung?
Die gute Nachricht ist, Sie haben mehrere Optionen, um Ihre Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO und § 15b MaBV zu erfüllen. Ob Präsenzseminar, Online-Seminar, begleitetes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle oder betriebsinterne Schulungen, die Wahl liegt bei Ihnen.
Doch Achtung: Nicht jedes Angebot ist gleich gut.
Darauf müssen Sie achten:
Die Inhalte müssen den Anforderungen der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) entsprechen. Entscheiden Sie sich für Anbieter, die diese Vorgaben nicht erfüllen, verschwenden Sie Zeit und Geld und riskieren, dass Ihre Weiterbildung von den Behörden nicht anerkannt wird. Das kann teuer werden, vor allem, wenn Sie sich erneut um die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden kümmern müssen.
Fakt ist jedoch auch, dass nicht jede Weiterbildung in den vollen Terminkalender eines Immobilienverwalters passt. Präsenzseminare erfordern oft viel Zeit und Organisation, während Online-Optionen und Selbststudium maximale Flexibilität bieten. Doch auch hier gilt, Qualität vor Quantität.
Die perfekte Lösung? Eine Weiterbildung, die sich Ihrem Alltag anpasst, mit geprüften Inhalten, flexiblen Zeitplänen und rechtssicheren Nachweisen. Wie das funktioniert? Dazu kommen wir nun.
Weiterbildung? Das war noch nie so leicht!
Jeweils bis zum 31. Dezember müssen Sie Ihre Weiterbildungspflicht erfüllt haben. Ihre 20 Stunden Weiterbildung sind nun mal Pflicht und wir haben genau das, was Sie jetzt gerade brauchen, um diese Herausforderung effizient und ohne Stress (auf den letzten Drücker) zu meistern. Mit unseren Lösungen für eine rechtssichere und flexible Weiterbildung bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und sparen Zeit.
Was macht unser Angebot so besonders?
100 % flexibel: Lernen Sie, wann und wo es Ihnen passt. Egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs. Alle Inhalte sind digital verfügbar und können jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden. Genial oder?
Rechtssicher: Unsere Kurse erfüllen die Anforderungen nach § 34c GewO und § 15b MaBV und schließen mit einem offiziellen Zertifikat ab, das von den Behörden anerkannt wird.
Keine versteckten Kosten: Sie wissen von Anfang an, welche Ausgaben auf Sie zukommen.
Praktisch und individuell: Jeder Baustein wird mit einer kurzen Prüfung abgeschlossen, sodass Sie Fortschritte jederzeit flexibel in Ihren Zeitplan integrieren können.
Warum noch zögern?
Viele Anbieter verlangen hohe Preise und liefern unflexible Kurse. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand – kompakt, bezahlbar und ohne unnötigen Aufwand.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Weiterbildungspflicht rechtzeitig und unkompliziert zu erfüllen. Investieren Sie in sich selbst und bleiben Sie Ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus.
Welche Themen sind für Immobilienverwalter besonders wichtig?
Als Immobilienverwalter stehen Sie täglich vor komplexen Aufgaben – rechtliche Vorgaben, technische Anforderungen und kaufmännisches Know-how müssen Sie gleichermaßen im Griff haben. Kein Wunder also, dass die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO und § 15b MaBV genau diese Themenbereiche abdeckt.
Doch keine Sorge, mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur die Pflicht, sondern auch die Arbeit erleichtert. Selbstverständlich bieten wir Ihnen flexible Möglichkeiten, die Sie genau dort abholen, wo Sie stehen:
Warum diese Vielfalt?
Ganz einfach, weil wir wissen, dass jeder Verwalter andere Bedürfnisse hat. Ob Sie lieber flexibel von unterwegs lernen, den Austausch mit Experten suchen oder Ihre gesamte Mannschaft auf den neuesten Stand bringen wollen – bei uns finden Sie genau die Lösung, die zu Ihnen passt.
Die folgende Liste zeigt Ihnen alle Pflichtinhalte, die Sie abdecken müssen, um rechtlich sicher und fachlich kompetent zu bleiben.
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
1.1 Lebenszyklus der Immobilie
1.2 Abgrenzung Facility Management – Gebäudemanagement
1.3 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
1.4 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
1.5 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Bürgerliches Gesetzbuch
2.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
2.1.2 Mietrecht
2.1.3 Werkvertragsrecht
2.1.4 Grundstücksrecht
2.2 Grundbuchrecht
2.3 Wohnungseigentumsgesetz
2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz
2.5 Zweckentfremdungsrecht
2.6 Makler- und Bauträgerverordnung
2.7 Betriebskostenverordnung
2.8 Heizkostenverordnung
2.9 Trinkwasserverordnung
2.10 Wohnflächenverordnung
2.11 Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts
2.12 Informationspflichten des Verwalters
2.12.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
2.12.2 Digitale-Dienste-Gesetz
2.12.3 Preisangabenverordnung
2.12.4 Energieeinsparverordnung
3. Kaufmännische Grundlagen
3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
3.2 Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
3.2.1 Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage
3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen
3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
3.3.1 Rechnungswesen
3.3.2 Verwaltung von Konten
3.3.3 Bewirtschaftung
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
4.1 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
4.2 Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
4.4.1 Durchführung von Eigentümerversammlungen
4.4.2 Beschlussfassung
4.4.3 Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
4.5.2 Verwaltungsbeirat
4.5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
4.6 Objektmanagement
5. Verwaltung von Mietobjekten
5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
5.2 Objektmanagement
5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
5.4 Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
5.4.1 Vermietung
5.4.1.1 Mieterauswahl
5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
5.4.1.3 Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
5.4.2 Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung
5.4.2.1 Bearbeitung von Mängelanzeigen
5.4.2.2 Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
6.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
6.2 Haustechnik
6.3 Erkennen von Mängeln
6.4 Verkehrssicherungspflichten
6.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
6.7 Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
6.8 Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
6.9 Dokumentation
7. Wettbewerbsrecht
7.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
7.1.2 Unzulässige Werbung
8. Verbraucherschutz
8.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
8.1.2 Schlichtungsstellen
8.1.3 Datenschutz
Wie streng prüfen die Aufsichtsbehörden die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO?
Seit 2024 wird penibel genau kontrolliert. Die Aufsichtsbehörden dürfen nun prüfen, ob Sie Ihrer Weiterbildungspflicht tatsächlich nachkommen. Und lassen Sie sich eines sagen: Die Prüfungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel.
Gewerbeämter und die IHK fordern immer häufiger Nachweise an. Diese müssen lückenlos dokumentiert sein, von Teilnehmername über Datum bis hin zu den genauen Inhalten. Fehlt etwas, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 €. Schlimmer noch, Ihre Zulassung könnte in Gefahr sein.
Mit welchem Gefühl stehen Sie einer eventuellen bevorstehenden Prüfung entgegen? Sind Sie vorbereitet oder bringt allein der Gedanke Sie ins Schwitzen? Wenn letzteres auf Sie zutrifft, ist es höchste Zeit, etwas zu unternehmen!
Was passiert, wenn Immobilienverwalter die Weiterbildungspflicht ignorieren?
Die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO und § 15b MaBV ist kein "Kann", sondern ein klares "Muss". Wer sie ignoriert oder nicht vollständig erfüllt, spielt mit seiner beruflichen Existenz – und das ist keine Übertreibung. Die Konsequenzen können dramatisch sein.
Was droht bei Verstößen?
Bußgelder bis zu 5.000 Euro: Das ist nur der Anfang und bereits schmerzhaft genug.
Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit: Ihre Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienverwalter ist direkt daran geknüpft, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Widerruf der Zulassung: Ohne Zulassung können Sie Ihre Tätigkeit nicht fortsetzen, das heißt ganz klar, Ihre Karriere und Ihr Ruf stehen auf dem Spiel.
Die Botschaft ist also mehr als eindeutig. Wer die Weiterbildungspflicht ignoriert, zeigt, dass er sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält. Und das sehen weder Behörden noch Kunden gerne.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Fortbildungspflicht?
Die Behörden nehmen Verstöße gegen die Fortbildungspflicht nach § 34c GewO und § 15b MaBV definitiv nicht auf die leichte Schulter und die Konsequenzen können weitreichend sein. Im Mittelpunkt steht dabei Ihre Zuverlässigkeit. Ohne diese ist Ihre Zulassung als Immobilienverwalter in Gefahr.
Das kommt auf Sie zu, wenn Ihre Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird:
Widerruf der Erlaubnis
Wer die Weiterbildungspflicht verletzt, zeigt den Behörden, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Dies kann den Entzug Ihrer Zulassung zur Folge haben.
Karriereende
Ohne behördliche Erlaubnis dürfen Sie nicht mehr als Immobilienverwalter tätig sein. Genau das ist ein Risiko, das nicht nur Ihre Karriere, sondern Ihre Existenz bedroht.
Verstöße sind kein kleiner formaler Fehler, sondern ein direkter Angriff auf Ihre berufliche Glaubwürdigkeit. Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht und zeigen Sie, dass Sie die Verantwortung Ihres Berufs ernst nehmen, denn Ihre Zukunft hängt davon ab.
Welche Kosten entstehen für die Weiterbildung
und warum lohnt sich das für Sie?
Weiterbildung kostet Geld, keine Frage. Aber sie bringt Ihnen auch etwas, das unbezahlbar ist. Die Rede ist hier von Rechtssicherheit, Kompetenz und der Gewissheit, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben. Je nach Format variieren die Preise stark. Ein begleitetes Selbststudium beginnt oft bei ca. 1.000 Euro, Präsenzseminare können deutlich teurer werden. Doch gerade bei teuren Angeboten lauern oft versteckte Kosten wie Gebühren für Abschlusszertifikate oder Abonnements.
Mit unseren Angeboten wissen Sie genau, woran Sie sind: faire Preise ohne versteckte Gebühren oder Überraschungen. Und das Beste? Die Kosten für Ihre Weiterbildung können Sie steuerlich absetzen. So holen Sie sich einen Großteil Ihrer Investition zurück und profitieren doppelt.
Warum zögern Sie noch? Setzen Sie auf Qualität, Transparenz und Flexibilität, und machen Sie Ihre Weiterbildung zu einem echten Gewinn für Ihre berufliche Zukunft.
Haftet ein Verwalter, wenn er seine Fortbildungspflicht verletzt hat?
Ein Fehler in der Immobilienverwaltung ist schnell passiert, jedoch können die Konsequenzen gravierend sein. Wenn durch Ihre Tätigkeit ein Schaden entsteht, wird genau geprüft ob es mangelndes Wissen war, das den Fehler verursacht hat. Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG oder GdwE) können Sie in Haftung nehmen, und im schlimmsten Fall stehen Sie vor Gericht.
Ohne regelmäßige Weiterbildung riskieren Sie, den Überblick über rechtliche oder technische Neuerungen zu verlieren und damit steigt das Risiko, Fehler zu machen. Unwissenheit schützt Sie nicht vor Haftung, und ein Gericht könnte schnell zu dem Schluss kommen, dass Sie durch fehlende Kenntnisse den Schaden mitverursacht haben.
Fortbildung ist deshalb mehr als eine gesetzliche Pflicht, denn sie ist Ihre Absicherung. Mit aktuellem Wissen sind Sie in der Lage, souverän und rechtssicher zu handeln, und schützen sich effektiv vor kostspieligen Haftungsansprüchen. Warum also sollten Sie unnötig Risiken eingehen?
Wie regelmäßig muss sich ein Immobilienverwalter fortbilden?
Ach ja, die Frage der Fragen. Die Gewerbeordnung (GewO) schreibt vor, 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Doch in der Praxis verlangen viele Auftraggeber – vor allem bei großen Projekten – mehr als das gesetzliche Minimum. Warum? Weil kontinuierliche Fortbildung nicht nur Pflicht, sondern auch ein klares Zeichen für Professionalität ist.
Gerade bei Ausschreibungen kann eine umfassende Qualifizierung den Unterschied machen. Wer hier auf aktuelle Nachweise und breites Wissen setzen kann, ist der Konkurrenz definitiv einen Schritt voraus. Die gesetzliche Vorgabe ist nur die Basis und wer herausstechen will, sollte Fortbildung als strategisches Werkzeug nutzen.
Sie allein haben es in der Hand, ob Sie sich demnach als Experte positionieren möchten, oder lieber einfach nur das Minimum erfüllen.
Welche Vorteile bietet eine regelmäßige Fortbildung?
Immobilienverwalter jonglieren mit unzähligen Anforderungen wie rechtlichen Vorgaben, technischen Entwicklungen, Softwaretools und der Führung von Teams. Ohne regelmäßige Fortbildung können Sie schnell den Anschluss verlieren. Doch mit dem richtigen Wissen bleiben Sie nicht nur sicher, sondern auch unschlagbar.
Rechtssicherheit garantiert: Gesetzesänderungen und neue Verordnungen sind kein Problem, wenn Sie vorbereitet sind.
Risikominimierung: Vermeiden Sie teure Fehler und schützen Sie sich vor Haftungsansprüchen.
Expertise aufbauen: Bleiben Sie technisch, kaufmännisch und organisatorisch immer up to Date und zeigen Sie Ihren Kunden, dass sie mit einem Profi zusammenarbeiten.
Keine Ausreden mehr: Weiterbildung ist nicht kompliziert, wenn Sie das richtige Angebot nutzen.
Und jetzt mal ehrlich, wer möchte sich schon von Gesetzeslücken, veralteten Infos oder unnötigen Fehlern ausbremsen lassen? Eine Fortbildung ist eben auch Ihre Chance, alles im Griff zu behalten und dabei noch besser zu werden.
Wann ist ein Präsenzseminar, ein Webinar oder ein Videoformat sinnvoll?
Weiterbildung ist nicht gleich Weiterbildung und das ist auch gut so. Jedes Format hat seine individuellen Vorteile, und welches für Sie das richtige ist, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab.
Präsenzseminare sind ideal, wenn Sie den persönlichen Austausch mit Berufskollegen schätzen. Sie bieten die Möglichkeit, Fragen direkt zu stellen und in den Pausen wertvolle Kontakte zu knüpfen. Ein wenig nach dem Motto „Back to School“.
Webinare eignen sich perfekt für alle, die live teilnehmen und trotzdem flexibel von jedem Ort aus lernen möchten. Referenten können direkt auf individuelle Fragen eingehen, und Sie profitieren von einer interaktiven Lernerfahrung.
Videoformate (Bundles) sind unschlagbar, wenn Sie maximale Flexibilität wollen. Starten Sie, wann Sie möchten, pausieren Sie für eine Kaffeepause und setzen Sie genau da fort, wo Sie aufgehört haben. Lernen, wie es in Ihren Alltag passt – effizienter geht es nicht.
Alle Formate haben eines gemeinsam, sie bringen Sie Ihrem Ziel näher, Ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen und Ihr Wissen aufzufrischen. Es ist Ihre Entscheidung, welches Modell am besten in Ihren Alltag passt.
Mit LEWENTO wird die Wahl einfach. Ganz gleich ob Video oder Webinar, unser Wissensangebot ist flexibel, kompakt und vor allem praxisnah. Wir helfen Ihnen, MaBV-Fortbildungspunkte genau dort zu sammeln, wo Sie sie brauchen. Starten Sie jetzt stressfrei durch, denn eines ist sicher: Ihre Weiterbildung war noch nie so einfach!
Fazit
Die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO und § 15b MaBV ist keine lästige Formalität, sondern Ihre Gelegenheit, Ihre Expertise auszubauen, rechtlich abgesichert zu bleiben und sich einen Vorsprung in einer anspruchsvollen Branche zu sichern. Aber eines müssen Sie sich bewusst machen, die Zeit bis zur Deadline, am Jahresende, ist schneller erreicht als Sie „Weiterbildungspflicht“ sagen können.
Es liegt ganz bei Ihnen – Warten Sie ab oder packen Sie Ihre Weiterbildung jetzt an und machen Sie sie zu einem Vorteil für Ihre berufliche Zukunft? Mit den richtigen Formaten und einem durchdachten Plan ist die Erfüllung Ihrer Pflicht nicht nur machbar, sondern sogar stressfrei.
Egal ob Sie den Austausch in Präsenzseminaren schätzen, die Interaktivität von Webinaren nutzen oder die Flexibilität unseres Videobundles bevorzugen, die Hauptsache ist, dass Sie jetzt handeln.
Die Konsequenzen eines Versäumnisses sind zu gravierend, um sie zu ignorieren. Ihre Karriere, Ihr Ruf und Ihre Zulassung hängen davon ab. Nutzen Sie die verbleibende Zeit klug, investieren Sie in sich selbst und zeigen Sie Ihren Kunden, dass sie mit einem Profi arbeiten.
Es war noch nie so einfach, Ihre Weiterbildungspflicht zu meistern!
Also worauf warten Sie noch?
Ihr LEWENTO-Team
Bildnachweis: LEWENTO