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LEWENTO / Mediathek / Beiträge
Hier finden Sie Beiträge zu relevanten Themen im Bereich des Immobilienrechts und Datenschutzes. Speziell für Verwalter, Vermieter und Eigentümer.
Über diese Funktion können Sie nach bestimmten Begriffen suchen, z.B. “Garage”, “Checkliste”, oder “Vertrag”.
Das WEMoG ist zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und bringt umfangreiche Änderungen auch in prozessualer Hinsicht mit sich.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann es die so genannte Mietpreisbremse geben.
Die Frage nach den Kosten der Verwaltung birgt in Wohnungseigentümergemeinschaften viel Streitpotential.
Der Datenschutz scheint für viele Immobilieneigentümer- und Immobilienverwalter immer noch ein heißes Eisen zu sein.
Die Einsparung des Ausstoßes von Kohlendioxid ist ein wichtiges Thema in der europäischen und deutschen politischen Landschaft.
Bereits öfter diskutiert haben wir die Frage, ob das Sterben in der Wohnung einen Vertragsverstoß darstellt.
Zu diesem Themenkomplex gibt es nun eine neue Entscheidung.
Es gibt ein ungewöhnliches neues Urteil des OLG Frankfurt am Main über den wohl ultimativen Vertragsverstoß.
Das BVerfG hat am 15.04.2021 entschieden, dass der „Berliner Mietendeckel“ verfassungswidrig und nichtig ist.
Ab dem 1. Januar 2019 änderte sich die Rechtslage. Die Modernisierungsumlage wurde von 11% auf 8% abgesenkt.
Anders als von uns empfohlen, waren und sind üblicherweise in Verwalterverträgen eine Grundvergütung und eine Sondervergütung vereinbart.
Müssen Mieter von Gewerbeimmobilien, die wegen der Corona-Pandemie gar nicht oder nur eigeschränkt öffnen dürfen, die volle Miete zahlen?
Es ist im Interesse vieler Vermieter, Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch eine Mietsicherheit oder Mietkaution abzusichern.
Der Mythos hält sich hartnäckig: In der Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es keinen Datenschutz. Das ist falsch.
Das Landgericht Berlin hat das Verfahren gegen die Deutsche Wohnen eingestellt.
Neben dem Eigenbedarf ist ein derartiges berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB auch die Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung.
Die folgende Vorgehensweise des Verwalters zur Einladung und Durchführung einer Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten hielt das Berufungsgericht für zulässig.
Die Übernahme des Winterdienstes geht auch immer mit dem Begriff Verkehrssicherungspflicht einher.