Die richtige Form des Mietvertrags

Die richtige Form des Mietvertrags

43 % der Deutschen machen diesen Fehler

17.02.2025
Ein Mietvertrag soll Sicherheit bieten, doch allzu oft entpuppt er sich als tickende Zeitbombe. Ungültige Klauseln, fehlende Schriftform und teure Stolperfallen sorgen dafür, dass viele Verträge im Ernstfall nicht standhalten. Sind Sie wirklich abgesichert? Wenn Sie jetzt zögern, sollten – nein, müssen – Sie unbedingt weiterlesen. 

Ein Mietvertrag ist für viele nur eine reine Formalität, oder? Doch genau hier beginnt das Problem. Die Wahl der richtigen Form des Mietvertrags – sei es mündlich, schriftlich oder digital – hat weitreichende Folgen. Ein kleiner Fehler kann nicht nur Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten hervorrufen, sondern auch in einem finanziellen Albtraum enden.

Warum? Nun ja, weil Mietverträge mehr sind als ein einfaches Stück Papier. Sie sind Ihr Schutzschild – oder aber Ihre größte Schwachstelle. Viele wissen nicht, dass kleine Versäumnisse oder ungenaue Formulierungen rechtlich ungültige Klauseln oder teure Konsequenzen nach sich ziehen können.

Diese Fehler können sowohl Vermieter als auch Mieter teuer zu stehen kommen, mit Klagen, Streitigkeiten und einem Verlust von Zeit und Geld. Doch keine Sorge, wir von LEWENTO kennen diese Stolperfallen und setzen auf die geprüften Vorlagen der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Es gibt viele selbst ernannte "Experten", doch echte Rechtsberatung erfordert eine Zulassung. Genau diese Sicherheit steckt in unseren Mietvertragsvorlagen, damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind.

Im Laufe dieses Artikels zeigen wir Ihnen, welche Fehler im Mietvertrag besonders häufig vorkommen, wann die Schriftform zwingend erforderlich ist und wie moderne digitale Lösungen helfen können. Und natürlich erfahren Sie auch, warum 43 % der Deutschen in eine der häufigsten Mietvertragsfallen tappen – und wie Sie selbst cleverer sind.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie zukünftig keine Fehler mehr machen und Ihren Mietvertrag von Anfang an richtig angehen.

Der Mietvertrag

Mehr als nur eine Formalität

Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter, also eigentlich ziemlich simpel, oder? Doch Vorsicht, denn der Teufel steckt im Detail! Wussten Sie, dass ein Mietvertrag grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden kann? Klingt praktisch, schließlich spart man sich Papierkram, oder? Leider hat genau das einen Haken – und der kann schnell ziemlich teuer werden.

Stellen Sie sich vor, Sie vereinbaren mündlich mit Ihrem Vermieter, dass Sie die Wohnung für fünf Jahre mieten. Alles ist freundschaftlich, Handschlag inklusive. Doch ein Jahr später entscheidet der Vermieter, die Immobilie zu verkaufen. Ohne einen schriftlichen Mietvertrag haben Sie kaum eine Chance, Ihre Rechte durchzusetzen, denn was zählt, sind Beweise. Ein Handschlag allein reicht vor Gericht nicht aus, wenn er nicht bewiesen werden kann. - Und genau das ist in den meistens der Fall.

Hier kommt die Schriftform im Mietvertrag ins Spiel. Sie bietet Ihnen nicht nur Klarheit über alle Vereinbarungen, sondern auch eine rechtliche Absicherung, falls es doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Ob es um die Mietdauer, Kündigungsfristen oder die Höhe der Nebenkosten geht – was schwarz auf weiß steht, schafft Sicherheit.

Die verschiedenen Formen des Mietvertrags

Damit Sie die richtige Form des Mietvertrags für Ihre Situation wählen, sollten Sie selbstverständlich Ihre Möglichkeiten kennen.

Mündlicher Mietvertrag
   - Rechtlich gültig, aber nur schwer nachweisbar.
   - Gefährlich bei Streitigkeiten, da mündliche Absprachen oft nicht bewiesen werden können.

Schriftlicher Mietvertrag
   - Die sicherste und häufigste Variante.
   - Alle Rechte und Pflichten sind klar festgelegt und nachvollziehbar dokumentiert.

Digitaler Mietvertrag
   - Moderne Alternative mit elektronischer Signatur.
   - Je nach gesetzlicher Vorgabe kann eine einfache elektronische Form oder Textform ausreichen. Ist jedoch eine Schriftform vorgeschrieben, ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich.

Achtung, hier wird Ihre Aufmerksamkeit besonders gefordert!

Formloser Vertrag
   - Absprachen per E-Mail oder WhatsApp fallen unter die Textform und nicht unter die Schriftform. Das kann gerade dann problematisch sein, wenn eine gesetzliche Schriftform erforderlich ist.

Jede dieser Formen hat Vor- und Nachteile, doch vor allem beim mündlichen Mietvertrag und formlosen Vereinbarungen ist Vorsicht geboten. Ohne klare Regeln können Missverständnisse schnell eskalieren und im schlimmsten Fall landen Sie vor Gericht.

Unser Tipp

Entscheiden Sie sich, wenn möglich, für einen schriftlichen Mietvertrag. Er ist nicht nur sicherer, sondern hilft auch, die häufigsten Fehler im Mietvertrag von Anfang an zu vermeiden.
Doch wann ist die Schriftform im Mietvertrag wirklich notwendig? Und welche Konsequenzen drohen, wenn sie fehlt? Diese Fragen beantworten wir im nächsten Abschnitt – bleiben Sie dran, denn es könnte Sie vor kostspieligen Fehlern bewahren.

Gesetzliche Schriftform – Ihr Mietvertrag ist vielleicht ungültig!

Man könnte meinen, dass die Form des Mietvertrags reine Geschmackssache ist, doch weit gefehlt. Denn das Gesetz hat dazu eine ganz klare Meinung. Die Schriftform im Mietvertrag ist nicht nur eine Empfehlung, sondern in vielen Fällen Pflicht. Und wer diese Vorgabe ignoriert, riskiert weit mehr als nur einen verwirrten Blick beim Durchlesen des Vertrags.

Der § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bildet hier die Grundlage. Er verlangt die Schriftform immer dann, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorschreibt. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir bringen Struktur in das Thema. Und falls Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Mietvertrag alle gesetzlichen Vorgaben zur Schriftform erfüllt, haben wir etwas für Sie: Unsere rechtssicheren Mietvertrags-Mustervorlagen – von den Experten der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt und für Sie direkt anwendbar.

Wann ist die Schriftform im Mietvertrag zwingend erforderlich?

Staffelmieten
Eine regelmäßige Mieterhöhung, die klar im Voraus festgelegt wird. Ohne schriftliche Fixierung ist diese Vereinbarung unwirksam – und Sie verschenken bares Geld.

Indexmieten
Die Miete wird an einen Preisindex gekoppelt, z. B. die Inflationsrate. Auch hier ist die Schriftform Pflicht, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sich abzusichern für den Fall der Fälle.

Befristete Mietverträge über ein Jahr
Sie möchten die Wohnung nur für eine bestimmte Zeit vermieten? Dann sollte das unbedingt schriftlich festgehalten werden. Ansonsten wird aus dem befristeten Vertrag schneller ein unbefristeter, als Ihnen lieb ist.

Was passiert, wenn die Schriftform fehlt?

Fangen wir einfach mal mit einem simplen Beispiel an. Stellen Sie sich vor, Sie vermieten Ihre Wohnung für drei Jahre, doch weil der Vertrag nicht schriftlich fixiert wurde, kann Ihr Mieter plötzlich unbegrenzt bleiben. Ein Albtraum, nicht wahr? - Also Ja, das ist eines von vielen Szenarien, was auf Sie zukommen könnte.

Ein befristeter Mietvertrag, der nicht schriftlich abgeschlossen wurde, verwandelt sich quasi über Nacht in einen unbefristeten Mietvertrag. Das bedeutet für Vermieter, dass die Immobilie nicht wie geplant nach Ablauf der Frist zurückgegeben werden muss. Eine simple fehlende Unterschrift kann dazu führen, dass Mieter auf unbestimmte Zeit bleiben dürfen – egal, was ursprünglich vereinbart war.

Für Mieter kann das Fehlen der Schriftform ebenfalls nachteilig sein. Ohne klare Vereinbarungen können wichtige Rechte verloren gehen, und im Streitfall stehen die Chancen schlecht, sich durchzusetzen.

Lassen Sie sich jedoch nicht von der scheinbaren Unkompliziertheit eines mündlichen oder formlosen Mietvertrags täuschen. Die richtige Form des Mietvertrags ist Ihre beste Absicherung, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Ein schriftlicher Vertrag ist wie ein guter Freund, der Ihnen beisteht, wenn es darauf ankommt. - Und wir alle wissen, wie wichtig gute Freunde in Zeiten der Not sind!

Schockierende Zahlen und was dahinter steckt

Lassen Sie uns einen Moment innehalten, denn wenn Sie diese Zahlen sehen, werden Sie sich wünschen, dass Sie sich etwas genauer mit den Details beschäftigt hätten:

43 % aller Mietverträge in Deutschland enthalten formelle Fehler.
9 von 10 Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern drehen sich um fehlerhafte Vertragsklauseln – oft mit unangenehmen Folgen.
Ein Fehler bei der Schriftform im Mietvertrag kann Vermieter durchschnittlich bis zu 12.000 Euro kosten – sei es durch Mietausfälle, ungültige Kündigungen oder teure Rechtsstreitigkeiten.

Schockierend? Absolut. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Warum passieren diese Fehler so häufig?

Viele Mietverträge basieren auf alten Mustern, die sich über Jahre eingeschlichen haben. Andere sind aus dem Internet heruntergeladen, aber rechtlich nicht mehr aktuell. Und dann gibt es noch die selbst geschriebenen Verträge, in denen Formulierungen wie „nach Absprache“ oder „in beiderseitigem Einvernehmen“ auftauchen – was so vage ist, dass es im Streitfall schlicht nicht haltbar ist.

Ein weiterer Klassiker sind unwirksame Klauseln. Sie sind der Grund, warum Mieter manchmal Kosten umgehen können, die eigentlich rechtens wären, oder warum Vermieter auf vermeintliche Rechte pochen, die sie gar nicht haben. Falls Sie sich jetzt fragen, welche typischen Fehler im Mietvertrag Ihnen passieren könnten – wir haben genau dazu eine Videoreihe über unwirksame Klauseln erstellt. In Teil 1 und Teil 2 zeigen wir Ihnen nicht nur was gesetzlich verboten ist sondern auch welche Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. 

Diese Zahlen und Beispiele machen mehr als deutlich, dass ein Mietvertrag weit mehr ist als eine Formalität. Wer sich auf ungenaue Formulierungen verlässt oder gesetzliche Vorgaben nicht kennt, riskiert Streit, finanzielle Verluste und im schlimmsten Fall sogar die eigene Wohnung oder Immobilie.
Doch wer hingegen die größten Fehler kennt, kann sie vermeiden. 

Für alle, die sich unsicher sind, bieten wir neben unserer Reihe zu unwirksamen Klauseln noch viele weitere Videos mit wertvollen Praxistipps. Ob es um die Gestaltung und Durchsetzung der Hausordnung, den Umgang mit nicht zahlenden Mietern oder Sonderfälle wie die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung geht – unsere Videos helfen Ihnen, typische Stolperfallen zu vermeiden und rechtlich sicher zu handeln.

Digitale Mietverträge als Zukunft oder eher ein rechtliches Minenfeld?

Papierkram war gestern – oder doch nicht? In einer Welt, in der mittlerweile fast alles digital abläuft, scheint es nur logisch, auch Mietverträge online abzuschließen. Doch bevor Sie jetzt denken, dass ein paar Klicks und eine digitale Unterschrift ausreichen, sollten Sie eines wissen: Nicht jede digitale Signatur ist rechtssicher!

Tatsächlich ist ein elektronischer Mietvertrag möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der einzige digitale Ersatz für die klassische Schriftform. Sie ist gesetzlich anerkannt und einem handschriftlich unterzeichneten Vertrag gleichgestellt. Anbieter wie DocuSign oder Adobe Sign bieten Lösungen, die Vermietern und Mietern eine schnelle und papierlose Vertragsabwicklung ermöglichen.

Ein Mietvertrag, der einfach nur per E-Mail bestätigt oder mit einer einfachen digitalen Unterschrift versehen wurde, kann im Streitfall ungültig sein. Besonders bei wichtigen Vereinbarungen wie Staffelmieten, Indexmieten oder befristeten Mietverträgen ist eine korrekte Form entscheidend.

Und ganz ohne Papier geht es nicht immer. Denn für bestimmte Verträge und Erklärungen außerhalb des Mietrechts kann weiterhin eine gesetzliche Schriftform erforderlich sein. Wer also glaubt, mit digitalen Mietverträgen in jeder Situation auf physische Dokumente verzichten zu können, sollte genau hinschauen.

Lohnt sich der Umstieg auf digitale Mietverträge?

✅ Vorteile:
   - Schnelle und papierlose Abwicklung – kein lästiges Drucken und Scannen.
   - Verträge sind sofort gespeichert und digital verfügbar.
   - Rechtssicherheit, vorausgesetzt die QES wird korrekt genutzt.

❌ Nachteile:
   - Nicht jede digitale Signatur ist rechtsgültig.
   - Manche Vermieter und Mieter bevorzugen weiterhin die klassische Unterschrift.
   - Technische Hürden bei der Nutzung digitaler Signaturen.

Digitale Mietverträge sind zweifellos ein großer Schritt in Richtung moderne Vermietung, aber sie sind kein Freifahrtschein für formlosen Vertragsabschluss. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte genau wissen, welche Vertragsform digital möglich ist und welche nicht.

Die „Mietvertrag-Falle“

Warum Vertragsänderungen schnell zum Problem werden

Ein Mietvertrag ist abgeschlossen – also erledigt, oder? Leider nein. Denn in der Realität kommt es oft vor, dass sich im Laufe der Zeit etwas ändern muss. Der Mieter möchte ein Haustier halten, der Vermieter passt die Nebenkosten an oder es steht eine Vertragsverlängerung im Raum. Viele denken: „Das klären wir doch schnell per E-Mail oder mündlich.“ Doch genau das kann zu einer rechtlichen Falle werden, denn nicht jede Änderung im Mietvertrag ist ohne weiteres gültig.

Angenommen, Sie sind Vermieter und einigen sich mit Ihrem Mieter auf eine Mieterhöhung per Handschlag oder in einer kurzen E-Mail. Ein Jahr später zahlt der Mieter plötzlich doch nicht die vereinbarte Summe und beruft sich auf den ursprünglichen Mietvertrag. Ohne schriftlich fixierte Änderung sind Sie in einer schwachen Position.

Das gleiche Problem haben Mieter. Vielleicht hat Ihnen der Vermieter mündlich zugesichert, dass Sie nach Ablauf der Befristung bleiben dürfen. Doch ohne eine schriftliche Vertragsverlängerung kann der Vermieter sich darauf nicht festnageln lassen und plötzlich stehen Sie ohne Wohnung da.

Warum sind mündliche Änderungen im Mietvertrag ein Risiko?
Laut Gesetz können Vertragsänderungen in bestimmten Fällen mündlich erfolgen. Allerdings ist für einige Vereinbarungen die Schriftform zwingend erforderlich, während sie bei anderen aus Beweisgründen dringend empfohlen wird. Fehlt diese Schriftform, kann die Änderung unter Umständen nicht durchgesetzt werden.

Doch wie es so oft der Fall ist, treffen viele Vermieter und Mieter trotzdem informelle Absprachen und glauben, sie seien rechtlich bindend. Sobald es aber zum Streit kommt, zählt lediglich das, was auch wirklich nachweisbar ist. 

Besonders kritisch wird es, wenn durch eine mündliche Änderung bestehende Vereinbarungen unwirksam werden oder sich widersprechen. Wer sich auf informelle Absprachen verlässt, riskiert hohe Verluste oder langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Welche Änderungen am Mietvertrag sollten schriftlich erfolgen?

- Mieterhöhungen, insbesondere Indexmieten oder Staffelmieten, da hier eine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.
- Anpassungen der Nebenkosten müssen nicht zwingend schriftlich erfolgen, allerdings ist eine klare und dokumentierte Vereinbarung empfehlenswert.
- Befristete Mietverträge und Verlängerungen – ohne Schriftform wird ein befristeter Vertrag automatisch unbefristet.
- Regelungen zur gewerblichen Nutzung oder Untervermietung der Wohnung sollten aus Beweisgründen schriftlich fixiert werden, auch wenn keine Schriftform zwingend erforderlich ist.
- Zusätzliche Vereinbarungen zur Hausordnung oder Nutzung gemeinschaftlicher Flächen sind grundsätzlich mündlich möglich, sollten aber aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich dokumentiert werden.

So vermeiden Sie teure Fehler

Die Lösung ist eigentlich(!) ziemlich simpel. Jede Vertragsänderung gehört schriftlich festgehalten – mit klarer Formulierung und der Unterschrift beider Parteien.

Unter anderem ist es für Immobilienverwalter und Immobilienmakler essenziell, sich in diesen Themen sicher zu bewegen. In unseren Webinaren bekommen Sie keinen trockenen Gesetzestext vorgesetzt – wir liefern echten Mehrwert. Sie erfahren, worauf es wirklich ankommt, wo oft übersehene Stolperfallen lauern und wie Sie rechtssicher und souverän agieren. Praxisnah, direkt anwendbar und mit Tipps, die Ihnen im Alltag tatsächlich weiterhelfen. Ganz nebenbei erfüllen Sie damit auch Ihre gesetzliche Weiterbildungspflicht gemäß MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).

Eine schlecht dokumentierte Vertragsänderung kann teuer werden oder im schlimmsten Fall Ihr Mietverhältnis kosten. Das dürfen Sie zu keinem Zeitpunkt aus den Augen verlieren. 

Apropos, wissen Sie eigentlich genau, welche Anforderungen Sie in Sachen Weiterbildung erfüllen müssen? In unseren Beiträgen erfahren Sie, was wirklich zählt und worauf Sie unbedingt achten müssen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen!

Die ultimative Checkliste für einen rechtssicheren Mietvertrag

Ein Mietvertrag entscheidet schlussendlich darüber, ob ein Mietverhältnis reibungslos läuft oder zum finanziellen und rechtlichen Albtraum wird. Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit. Und genau darum haben wir Ihnen nachfolgend eine ultimative Checkliste erstellt, damit Sie einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen und sich vor Streitigkeiten und finanziellen Verlusten schützen.

Nutzen Sie diese Checkliste, um sich die größten Stolperfallen zu ersparen – kostenlos und direkt anwendbar!

1. Laufzeit klären – Befristet oder unbefristet?
Viele wissen nicht: Ein befristeter Mietvertrag muss schriftlich begründet werden. Fehlt eine klare Begründung, wird er automatisch unbefristet – was für Vermieter schnell zum Problem werden kann. Überlegen Sie genau, was für Ihre Situation die beste Wahl ist.

2. Alle Vereinbarungen schriftlich festhalten
Egal ob Renovierungsvereinbarungen, Tierhaltung oder Gartennutzung – mündliche Absprachen sind zwar grundsätzlich wirksam, aber oft schwer nachweisbar. Alles, was nicht eindeutig dokumentiert ist, kann im Streitfall zu Konflikten führen.

3. Schriftform für spezielle Klauseln prüfen
Vermieter aufgepasst: Indexmieten und Staffelmieten sind nur dann gültig, wenn sie korrekt und schriftlich formuliert sind. Fehlerhafte Klauseln führen dazu, dass die geplanten Mieterhöhungen unwirksam sind und das kann teuer werden.

4. Nebenkosten genau definieren
Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen? Wie werden sie berechnet? Hier lauern viele Fallstricke. Fehlerhafte Abrechnungen können zu Kürzungsrechten führen – bei Heizkostenabrechnungen sind je nach Fehler bis zu 24 % möglich!

5. Rückgabe der Wohnung klar regeln
Schönheitsreparaturen und Übergaberegelungen sind ein sehr häufiger Streitpunkt. Entscheidend ist, welche Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden und in welchem Zustand die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wurde. Auch finanzielle Ausgleichszahlungen für eine Anfangsrenovierung spielen hier eine Rolle.

6. Kaution richtig verwalten
Viele Vermieter machen hier Fehler, denn die Kaution muss auf ein separates Konto und verzinst angelegt werden. Wer das nicht tut, riskiert, dass der Mieter die komplette Kaution zurückfordert, selbst wenn noch berechtigte Ansprüche bestehen.

7. Vertragsänderungen immer schriftlich festhalten
Ob Mieterhöhung, neue Nebenkostenregelung oder Vertragsverlängerung – Änderungen sollten stets schriftlich oder, wenn zulässig, in Textform (z. B. per E-Mail) dokumentiert werden. Ohne Nachweis kann es im Streitfall schwierig werden.

8. Expertenrat einholen – Mietrecht ändert sich ständig
Mietrecht ist komplex und wird regelmäßig angepasst. Wer sich nicht auskennt, riskiert teure Fehler. Ein Expertenblick auf Ihren Mietvertrag schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und spart bares Geld. 

Diese Checkliste fungiert als Ihr Schutzschild gegen teure Fehler. Nutzen Sie sie, um Ihren Mietvertrag rechtssicher zu gestalten und Streitigkeiten von Anfang an zu vermeiden. Denn ein wasserdichter Vertrag ist nicht nur gut für den Rechtsfrieden, sondern auch für Ihren Geldbeutel! - Und mit der monatlich von der GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geprüften Mietvertragsvorlage auf LEWENTO sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite.


Gewerbemietverträge 

Warum die richtige Form des Mietvertrags hier entscheidend ist

Gewerbemietverträge sind eine ganz eigene Liga. Während Wohnraummietverträge stark reguliert sind und viele gesetzliche Schutzmechanismen bieten, ist im Gewerbemietrecht fast alles verhandelbar. Das klingt nach mehr Freiheit – bedeutet aber auch mehr Risiko. Denn wer die Form des Mietvertrags nicht genau beachtet, kann schnell in teure Fallen tappen.

Fehlende oder fehlerhafte Vertragsform, unklare Klauseln oder vergessene Regelungen können dazu führen, dass Vereinbarungen nicht durchsetzbar sind, unerwartete Kosten entstehen oder langfristige Verpflichtungen eingegangen werden, die sich später nicht mehr so einfach lösen lassen. Neueste gesetzliche Änderungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen auch den Abschluss in Textform – was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt.

Diese Form des Mietvertrags ist unverzichtbar für Gewerbemietverträge

Während ein Wohnraummietvertrag theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden kann (was trotzdem keine gute Idee ist), war beim Gewerbemietvertrag bislang die Schriftform Standard. Durch eine neue Gesetzesänderung kann unter bestimmten Bedingungen nun auch die Textform ausreichen. 

Doch Achtung, denn Fehler bei der Form führen dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt und von beiden Seiten gekündigt werden kann.

- Ein Gewerbemietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sollte schriftlich abgeschlossen werden. Fehlt die korrekte Vertragsform, gilt er automatisch als unbefristet – mit erheblichen Folgen für Vermieter und Mieter.

- Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind zwar grundsätzlich möglich, können aber dazu führen, dass bestimmte Regelungen nicht mehr durchsetzbar sind, insbesondere bei Befristungen.

Hohes Fehlerpotenzial im Gewerbemietvertrag

In Gewerbemietverträgen geht es oft um hohe Summen – umso wichtiger ist eine klare Vertragsgestaltung. Diese Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:

- Betriebskosten:
Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen können hier fast alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden – aber nur, wenn es vertraglich festgelegt ist. Fehlt eine eindeutige Regelung im Mietvertrag, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

- Renovierungspflichten:
Während bei Wohnraum viele Renovierungsklauseln unwirksam sind, ist bei Gewerbemietverträgen mehr Verhandlungsspielraum möglich. Häufig werden Mieter verpflichtet, die Räume beim Auszug in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. Doch ohne eindeutige Regelung bleibt der Vermieter auf diesen Umkosten sitzen.

- Nutzungszweck:
Ein Restaurant kann nicht einfach als Büro genutzt werden, eine Praxis nicht als Einzelhandel. Ist der Nutzungszweck nicht genau definiert, kann es zu rechtlichen Problemen mit dem Vermieter oder sogar den Behörden kommen. - Also Ja, auch Vermieter können in diesem Fall zur Rechenschaft gezogen werden also ist hier besondere Vorsicht geboten!

Warum die richtige Form des Mietvertrags unverzichtbar ist

Ein falsch aufgesetzter Gewerbemietvertrag kann, wie Sie gesehen haben, gravierende finanzielle Folgen haben. Fehler bei der Form oder unklare Formulierungen führen dazu, dass Regelungen nicht durchsetzbar sind, Kündigungen ins Leere laufen oder unerwartete Kosten entstehen.

Wer sich vor diesen Risiken schützen will, sollte nichts dem Zufall überlassen. Gewerbemietverträge sind komplex, jeder Fehler kann teuer werden und Standardlösungen reichen oft nicht aus. Wer auf professionelle Beratung setzt, stellt sicher, dass der Vertrag nicht nur rechtssicher ist, sondern individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten wird – durchdacht, wasserdicht und ohne versteckte Fallstricke.

Fazit

Wie Sie also unschwer erkennen konnten, ist ein Mietvertrag weit mehr als nur eine Formalität. Ein kleiner Formfehler, eine unwirksame Klausel oder eine fehlende Unterschrift und schon kann ein sicher geglaubtes Vertragsverhältnis ins Wanken geraten. Die Folgen? Teure Rechtsstreitigkeiten, unerwartete Kosten oder im schlimmsten Fall ein Vertrag, der im Ernstfall nichts wert ist.

Ob mündlich, schriftlich oder digital – die richtige Form des Mietvertrags entscheidet darüber, ob Sie sich absichern oder ins offene Messer laufen. Und genau hier machen viele einen entscheidenden Fehler. Doch das Gute ist, Sie können es besser machen.

Damit Ihr Mietvertrag hält, was er verspricht, braucht es klare Regeln, eine rechtssichere Formulierung und die richtige Dokumentation. Und genau dafür sind wir da! Mit rechtssicheren Mustervorlagen, praxisnahen Videos und Webinaren zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt – einfach, verständlich und direkt anwendbar.

Und eines versprechen wir Ihnen: Ein wasserdichter Mietvertrag schützt Sie nicht nur vor unerwarteten Kosten, sondern erspart Ihnen auch schlaflose Nächte sowie unnötigen Stress. 

Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich rechtlich ab, bevor Probleme überhaupt eine Chance haben!


Ihr LEWENTO-Team
Bildnachweis: Pixabay

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