Anfangsrenovierung
Die Anfangsrenovierung ist die Verpflichtung des Mieters zu Beginn des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auszuführen. Die Verpflichtung ist im Formularmietvertrag unwirksam.
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Die Anfangsrenovierung ist die Verpflichtung des Mieters zu Beginn des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auszuführen. Die Verpflichtung ist im Formularmietvertrag unwirksam.