Neues Urteil des BGH zur Kostenverteilung innerhalb einer WEG
Neuer VerwalterTalk
11.03.2025Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat eine Beschlusskompetenz nach § 16 Absatz 2 WEG zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels. Diese Vorschrift ist neu und bisher gab es keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Vorschrift. In unserem neuen VerwalterTalk wird ein Fall diskutiert, bei der das Dach einer Gemeinschaftsanlage (hier Tiefgarage) saniert wird und wer die Kosten dafür tragen muss und ob die Kostenverteilung durch Beschluss geändert werden kann: die Tiefgaragennutzer oder alle Eigentümer?!
Schwerpunkte des Videos:
- § 16 Absatz 2 WEG
- Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft
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