Was erwartet Sie 2025?
Neues Jahr – Neues Recht
02.01.2025Was geplant war und nun ungewiss ist…
ist zum Beispiel die Verlängerung der Mietpreisbremse. Wir sind gespannt, ob diese wirklich zum 31.12.2025 ausläuft, oder was hier nach den Wahlen im Februar tatsächlich kommt. Zur Erinnerung die Mietpreisbremse war zunächst für 5 Jahre geplant, um den Eigentümern oder Wohnungsunternehmen Zeit für Bauprojekte zu geben. Nun sind 10 Jahre vorbei und das mit dem Bauen hat offensichtlich nicht so gut geklappt,
daher kommt eine Novelle des BauGB (vielleicht). Aber diese ist irgendwo im parlamentarischen Verfahren. Ob es den Bauturbo geben wird, ist also offen. Ungewiss ist ebenfalls, ob das Klimageld – ein Ausgleich für die steigenden CO2-Kosten – kommt.
Diese Änderungen kommen sicher,…
denn sie sind schon länger beschlossen.
Die Grundsteuerreform tritt in Kraft. Wie sich die Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden tatsächlich entwickelt, bleibt abzuwarten. Für viele Eigentümer und Mieter wird dies wohl teurer werden. Durchschnittlich sollen sich die Steuern um 18% erhöhen.
Daher und wegen der weiteren steigenden Kosten steigt auch das Wohngeld um 15%.
Zu den weiter steigenden Kosten gehören auch die steigenden CO2-Kosten. Diese steigen von 45 € auf 55 € pro Tonne. Auch diese Kosten werden die Betriebskosten der Mieter erhöhen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Aus § 10 GEIG folgt, dass für Nichtwohngebäude im Bestand mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge zu installieren ist.
Smart-Meter müssen vom Messstellenbetreiber eingebaut werden, wenn in Haushalten mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht werden oder bei einer Photovoltaikanlage mit sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Es gibt Steuervorteile für Wohngemeinnützigkeit oder auch Photovoltaikanlagen. Die Pflicht zur Empfangbarkeit von E-Rechnungen wird eingeführt. Weitere Pflichten rund um die E-Rechnung folgen in den nächsten Jahren.
Last but not Least – das vierte Bürokratieentlastungsgesetz trat am 1.1.2025 in Kraft. Das bedeutet Textform statt Schriftform für Gewerbemietverträge oder für Widersprüche gegen ordentlichen Wohnraumkündigungen. Aufbewahrungsfristen werden verkürzt und die Belege für die Betriebskostenabrechnung können auch digital bereitgestellt werden. Zu diesen Themen folgen ausführliche Beiträge in den nächsten Wochen.
Fazit
Auch dieses Jahr wird nicht langweilig. Wir werden – wie gewohnt – zu aktuellen Urteilen, Gesetzen oder Fragestellungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Datenschutzrecht und an der Schnittstelle dieser drei berichten und freuen uns darauf.
Autorin: Katharina Gündel,
Bildnachweis: Pexels