KI – Kompetenz und wie Sie sie erwerben müssen und können

KI – Kompetenz und wie Sie sie erwerben müssen und können

Der AI-Act der EU ist am 2.2.2025 in Kraft getreten.

13.03.2025
Auf den ersten Blick erscheint diese Verordnung für Hausverwaltungen bzw. Unternehmen der Immobilienbranche nicht so relevant zu sein, weil der größte Teil der Regelungen Hochrisiko-KI-Systeme betrifft. Diesen Regelungen sind aber vier Artikel vorgeschaltet. In diesen geht es – wie so oft in europäischen Verordnungen – um den Gegenstand des Gesetzes, den Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen und die KI-Kompetenz.

Und diese KI-Kompetenz ist in Art. 4 geregelt. Im Internet ist dazu zu lesen, dass im Hinblick auf die KI-Kompetenz eine Schulungspflicht normiert ist. Tatsächlich ist in Art. 4 KI-VO von Maßnahmen die Rede, die Betreiber von KI-Systemen ergreifen sollen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt.

Was ist KI-Kompetenz?

Wie in neuen Gesetzen üblich, sind viele Begriffe legal definiert. Nach Art. 3 Abs. 56 umfasst die KI-Kompetenz Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es Anbietern, Anwendern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung in Kenntnis der Sachlage einzusetzen und sich über die Chancen und Risiken von KI und mögliche Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Einfach ausgedrückt: Mitarbeiter sollen wissen, was KI ist, wie sie im Unternehmen eingesetzt werden kann und was die Gefahren und Risiken des Einsatzes sind. Die Chancen der Nutzung von KI-Systemen sollte hierbei nicht vergessen werden. Es geht also um die Vermittlung von Sachkunde, aber auch von Schadenssensibilisierung.

Wer muss schulen oder besser „Maßnahmen ergreifen“?

Art. 4 KI-VO richtet sich an die Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist nach Art. 3 Abs. 4 KI-VO jede Person, die ein KI-System im beruflichen Kontext unter ihrer Aufsicht einsetzt. Sobald also Mitarbeiter ChatGPT oder auch den Microsoft Copilot verwenden oder erst recht, wenn andere Systeme verwendet werden, ist die KI-Kompetenz zu gewährleisten und müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Wer muss geschult werden?

Die KI-VO spricht von Personal. Damit dürften wohl die Arbeitnehmer gemeint sein, also Personen, die weisungsgebunden Leistungen gegen Vergütung erbringen. Art. 4 KI-VO spricht aber auch von „anderen Personen“. Damit dürften wohl freie Mitarbeiter oder auch Dienstleister gemeint sein, zu denen ein Näheverhältnis besteht. Es müssen also alle geschult werden, die mit den KI-Anwendungen umgehen.

Worüber muss geschult werden?

Die wesentlichen Inhalte einer Schulung zur KI-Kompetenz sind:

1. Grundlagen der künstlichen Intelligenz (Was ist KI? Welche Arten gibt es? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? usw.)
2. Risiken und Grenzen der Nutzung von KI-Systemen
3. Nutzung von KI-Systemen bei konkreten Arbeitsabläufen
4. Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit (Technische und organisatorische Maßnahmen bei Einsatz von KI-Systemen)

Fazit

Unternehmer sollten die Chancen der Nutzung von KI-Systemen nicht verpassen. In Zeiten des Fachkräftemangels kann die selbst lernende Maschine eine Entlastung im Arbeitsalltag bieten. Wenn diese Chancen ergriffen werden, ist die KI-Kompetenz wichtig, um Ergebnisse der KI zu interpretieren und Risiken bei der Nutzung abzuschätzen. Hierbei sind Schulungen der Mitarbeiter essentiell.

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Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bildnachweis: Unsplash

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