Der Mietvertrag - Unwirksame Klauseln Teil 2: unwirksame AGB

Beschreibung

In diesem zweiten Teil geht es um die unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mietverträge sind meist umfangreiche Klauselwerke, viele Muster sind im Internet und im Handel zu finden. Immer wieder stellt sich heraus, dass diese Klauseln unwirksam sind. Viele dieser Klauseln sind Allgmeine Geschäftsbedingungen. Diese können aus verschiedensten Gründen unwirksam sein. Das Video gibt einen Überblick darüber.

Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen

Schwerpunkte:
- Definition "Allgemeine Geschäftsbedingungen"
- Beweislastfragen
- Beispiele für unwirksame AGB (Schönheitsreparaturen, Tierhaltung usw.)

Referentin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
   2.1.2 Mietrecht
5. Verwaltung von Mietobjekten
   5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
   5.4.2 Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
2. Rechtliche Grundlagen
   2.2.2. Mietrecht

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:31:49

30,00 € inkl. MwSt.

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