Verwalterzertifizierung
Ab dem 01.12.2023 gilt eine Neuregelung für WEG-Verwalter:
Bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Zertifizierung des WEG-Verwalters erforderlich. Selbst wenn nur ein Eigentümer dies fordert, muss der Verwalter zertifiziert sein. Ausnahmen gelten für Gemeinschaften mit maximal 8 Einheiten, bei denen ein Wohnungseigentümer als Verwalter fungiert. Doch auch hier kann ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen.
Die Zertifizierung erfolgt durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Schwerpunkt der Prüfung bei der Industrie und Handelskammer ist die Verwaltung von Wohnungseigentum und das Wohnungseigentumsrecht. Allerdings prüft die IHK auch Themen außerhalb des Wohnungseigentums. Z.B.
- Allgemeines Vertragsrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Grundbuchrecht
- Zivilprozess und Zwangsvollstreckungsrecht
- Rechtsdienstleistungsgesetz
- Heizkostenverordnung
- Trinkwasserverordnung plus Mess- und Eichgesetz
- Energierecht
- Etc.
Bei den einzelnen Teilbereichen muss eine Mindestpunktzahl von 50% erreicht werden.
Wer benötigt die Zertifizierung? Weitere Details finden Sie hier: Schon zertifiziert? Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG.
Um Sie gut auf Ihre IHK-Prüfung zur Verwalterzertifizierung vorzubereiten, bieten wir Ihnen ein kompaktes Praxisbuch in unserem Onlineshop an und natürlich unsere Videos und Webinare, schauen Sie hier Verwalterzertifizierung – Vorbereitung per Video – geht das?.
Lexikonbeiträge erstellt von:
Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH