Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht 2024

Beschreibung

Routine prägt die tägliche Arbeit des Verwalters. Die Rechtsprechung der Obergerichte und die des Bundesgerichtshofs entwickeln sich aber immer weiter.
Deshalb darf der Verwalter die Rechtsprechung nicht aus den Augen verlieren. Regelmäßige Fortbildungen sind daher Pflicht.

Hinzu kommt: Der Bundesgerichtshof setzt in seiner ständigen Rechtsprechung voraus, dass der Verwalter die höchstrichterliche Rechtsprechung kennt. Kennt der Verwalter die Rechtsprechung nicht, so drohen Haftungsfälle. Die Referentin hat eine Auswahl der für Hausverwalter besonders relevanten Entscheidungen aus den letzten 12 Monaten getroffen, stellt diese praxisnah und anschaulich dar und gibt Handlungsempfehlungen.

Immobilienverwalter sind nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer als Immobilienverwalter nicht bereits als zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt, muss für die Verwalterzertifizierung eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dabei gilt die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV). 

Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen

Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
2.1  Bürgerliches Gesetzbuch
2.1.1  Allgemeines Vertragsrecht
2.5  Zweckentfremdungsrecht
Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
2. Rechtliche Grundlagen
2.2.2. Mietrecht

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:54:37

30,00 € inkl. MwSt.

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