Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet die Aufgabe des bestellten Verwalters, also die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Wohnungseigentümerversammlung bestellt einen Verwalter durch Mehrheitsbeschluss. Das kann entweder ein Miteigentümer oder auch ein Dritter sein. Dieser Verwalter hat unter anderem folgende Aufgaben: Er erstellt die nötigen Wirtschaftsplände, die Jahresabrechnungen, leitet die Eigentümerversammlung und führt die Beschlusssammlung. Das “Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz” (WEMoG) ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Insbesondere die Rolle des WEG-Verwalters hat sich stark verändert. Ihn treffen mehr Pflichten, es gibt auf der anderen Seite aber auch mehr Handlungsspielraum. Die „digitale Eigentümerversammlung“ ist jetzt möglich. All diese Neuregelungen führen dazu, dass WEG-Verwalterverträge neu gefasst werden sollten. Hier finden Sie unseren aktuellen WEG-Verwaltervertrag.