Warum verdiene ich so wenig Geld? Falsches Selbstverständnis und Kalkulationsfehler

Warum verdiene ich so wenig Geld? Falsches Selbstverständnis und Kalkulationsfehler

Verwaltervergütung – ein ewiges Drama

20.03.2025
Die Vergütungssituation für Immobilienverwalter ist ein ewiges Drama. Zwischen Anspruch der Eigentümer an die Kompetenz und den Service des Verwalters und der Bereitschaft, den Immobilienverwalter angemessen zu vergüten, klafft seit vielen Jahren eine große Lücke.

Was wird von Immobilienverwaltern erwartet: 

- Sie sollen sich in über 60 relevanten Gesetzen auskennen
- Sie sollen die ständigen Novellierungen und neue Gesetze kennen (WEG-Reform, DSGVO, Elektromobilität, Grundsteuerreform, Klimapaket, Energie-Effizienz-Richtlinie, Gebäudeenergiegesetz, CO2, Balkonkraftwerke etc. etc.)
- Sie sollen die aktuelle Rechtsprechung im Blick haben und diese optimal auf die Immobilie und die Wohnungseigentümergemeinschaft umsetzen
- Sie sollen bauliche Belange verstehen und bearbeiten können: Grundtechniken, Anforderungen, Umsetzung, Kalkulation, Leistungsverzeichnisse zu unterschiedlichen Gewerken einschließlich Gewährleistung und deren Durchsetzung
- Sie sollen digitale Themen beherrschen – z.B. digitale Eigentümerversammlung in Theorie und praktische Umsetzung
- Es wird ein schneller Zugriff auf die besten (und günstigsten) Handwerker erwartet
- Und der Immobilienverwalter soll gern auch Freitagnachmittag und am Samstag zur Verfügung stehen und
- Eine digitale Plattform für einen einfachen Zugriff der Eigentümer auf Dokumente sollte angeboten werden

Kosten darf das alles in der Regel nur wenig.
So absurd diese Situation klingt, sie entspricht oft der Wirklichkeit und ist aus meiner Sicht in vielen Punkten leider auch durch die Immobilienverwalter selbstgemacht. 

Ich erlebe immer wieder Immobilienverwalter, die äußerst serviceorientiert sind und dabei über das Ziel hinausschießen. Ein Beispiel:

Sie übernehmen eine Wohnungseigentümergemeinschaft und kommen in Kontakt mit allen Eigentümern. Auf Ihre Frage, ob Sie auch die Sondereigentumsverwaltung übernehmen sollen, hören Sie die Antwort „… das Bisschen mit dem Mieter bekomme ich allein hin … das passt schon … vielen Dank …“. Nun gut, das ist die Entscheidung jedes einzelnen Vermieters.

Wenn es allerdings dann zu Baumaßnahmen in der WEG und damit zu Maßnahmen in der vermieteten Wohnung kommt und eine Duldung der Maßnahme bzw. eine Modernisierung im Raum steht, kommt der Eigentümer wieder zu Ihnen und bittet Sie um Hilfe. Sie sind nett und serviceorientiert und helfen dem Eigentümer – vielleicht machen Sie nicht alles aber doch einen Teil. Erkennen Sie sich wieder? Wenn ja, dann sind Sie nicht allein – so wie Ihnen, geht es m.E. vielen anderen Verwaltern, die diesen Beitrag lesen. 
Sie verkaufen damit Ihre Kompetenz und Ihren Service unter Wert. 

Was kann man machen?

Viele unserer Mandanten fragen im ersten Schritt nach einem guten Verwaltervertrag (WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung). Den Vertrag können wir liefern. Ihr Problem ist damit aber nicht gelöst.
In meinen Schulungen zu diesem Thema habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass über 90% des Erfolges erreicht werden durch eine richtige Kalkulation, Verhandlungstaktik, Mut und Training, diesen Mut einzusetzen. Die restlichen 10% sind vielleicht ein juristisches Thema. Das Juristische ist nicht Ihr Problem. Der ein oder andere Leser wird sich wundern, warum ein Rechtsanwalt die juristische Umsetzung als nebensächlich ansieht. Ich will nicht meine Beratungsstunden verkaufen, sondern Ihnen aufzeigen, wie Sie für Ihren qualitativ anspruchsvollen und komplexen Job auch ein angemessenes Honorar bekommen. Ein positiver Nebeneffekt: wenn Sie richtig bezahlt werden, holen Sie sich schneller juristische Expertise – gern auch bei uns.

Ich zeige Ihnen im Webinar und im Video an Beispielen auf, wie Sie kalkulieren sollten, welche Techniken bei Verhandlungen helfen und welche psychologischen Aspekte zu mehr Honorar führen.

Viel Erfolg bei Ihrer finanziellen Weiterentwicklung.

Autor: Steffen Groß, Rechtsanwalt, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bildnachweis: Pixabay

Schauen sie sich gern dazu unser Video an:

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