LEWENTO - Immobilien / Wohnen / Kündigung

Hier finden Sie Informationen zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung und der Eigenbedarfskündigung.

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Immobilien / Wohnen / Kündigung

Mietverhältnisse sind teilweise befristet. Wenn keine Befristung vorliegt, läuft das Mietverhältnis zeitlich unbegrenzt. Will der Vermieter kündigen, muss er dies mittels einer ordentlichen Kündigung tun. Eine solche ordentliche Kündigung erfolgt mit der gesetzlichen Frist. In einem Mietverhältnis bestehen viele gegenseitige Pflichten und Rechte von Mietern und Vermietern. Wiederholt der Mieter sein pflichtwidriges Verhalten jedoch, kann auch eine weniger schwerwiegende Pflichtverletzung nach einer oder mehreren Abmahnungen zur Beendigung des Mietverhältnisses führen. Einige wichtige Informationen zur Kündigung wegen Eigenbedarf: Das Gesetz sieht voraus, dass bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf ein berechtigtes Interesse an der Kündigung vorliegt. Ein berechtigtes Interesse könnte zum Beispiel bestehen, wenn der Vermieter in einer Wohnung zur Miete wohnt, Nachwuchs bekommt und mit seiner Familie in die von ihm vermietete Wohnung einziehen möchte.

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