Verwalter Talk: Ausnahmetatbestand §102 GEG
Beschreibung
Gebäudeenergiegesetz - ein Gesetz, das Immobilienverwaltern neues Wissen abverlangt. Das GEG sieht in § 102 GEG einen Ausnahmetatbestand vor. Wann greift dieser Tatbestand tatsächlich? Wann liegt eine unbillige Härte im Sinne dieses Paragrafen vor?Schwerpunkte:
- Was regelt der § 102 GEG?
- Wann greift die unbillige Härte im Sinne des § 102 GEG?
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
1.5 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
1.3. Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
4. Technische Grundlagen
4.6. Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:
Dauer: 00:08:20
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