Verwalter Talk: Ausnahmetatbestand §102 GEG

Beschreibung

Gebäudeenergiegesetz - ein Gesetz, das Immobilienverwaltern neues Wissen abverlangt. Das GEG sieht in § 102 GEG einen Ausnahmetatbestand vor. Wann greift dieser Tatbestand tatsächlich? Wann liegt eine unbillige Härte im Sinne dieses Paragrafen vor?

Schwerpunkte:
- Was regelt der § 102 GEG?
- Wann greift die unbillige Härte im Sinne des § 102 GEG?

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
   1.5 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
   6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung

Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
   1.3. Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
4. Technische Grundlagen
   4.6. Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:08:20

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