Aufteilung der CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung
Beschreibung
Zum 1.1.2023 ist das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Vermieter und Mieter teilen sich danach ab der Abrechnungsperiode 2023 die CO2-Kosten. In welcher Höhe hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Klar ist, das hat Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung.Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen
Schwerpunkte:
- Vorstellung der Regelungen
- Wohnfläche / beheizte Fläche
- öffentlich rechltiche Beschränkungen
- Berechnung der Aufteilung
- Besonderheiten bei der Gasetagenheizung
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
2. Rechtliche Grundlagen
2.8 Heizkostenverordnung
Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:
Dauer: 00:42:06
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