§ 27 WEG- Neue Befugnisse und Aufgaben für den Verwalter BGH-Urteil schafft Klarheit
Beschreibung
Durch das WEMoG wurden die Befugnisse und Aufgaben des Wohnungseigentumsverwalters (WEG-Verwalters) neu geregelt. Die Stellung des WEG-Verwalters könnte man jetzt mit der eines Geschäftsführers vergleichen. Auch die Stellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) hat sich geändert . Diese neue Situation und die Verhältnisse zwischen WEG-Verwalter, GdWE und Eigentümer wird darsgestellt.
Im Rahmen dieses Beitrages wird auch auf ein neues Urteil des BGH vom 05.07.2024, V ZR 241/23 behandelt, in dem der BGH zu dieser neuen Regelung Stellung nimmt.
Schwerpunkte:
- WEMoG - Was ist neu bei der Stellung der GdWE und des Verwalters
- Stellung der GdWE
- Stellung des WEG-Verwalters
Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen
Die Inhalte dieses Videos können wie folgt der MaBV bzw. dem Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter zugeordnet werden:
Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):
MaBV 2.3 Wohnungseigentumsgesetz
MaBV 4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
MaBV 4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
MaBV 4.4.1 Durchführung von Eigentümerversammlungen
MaBV 4.4.2 Beschlussfassung
MaBV 4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
Zuordnung zum Rahmenlehrplan Zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG:
DIHK 2.1. Wohnungseigentumsgesetz
DIHK 2.1.3. Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
DIHK 2.1.4. Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur
DIHK 2.1.4. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
DIHK 2.1.5. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
DIHK 2.1.6. Wohnungseigentümerversammlung
DIHK 2.1.8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
Dauer: 01:23:31
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