LEWENTO - Immobilien / Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft / Verwalterzertifizierung

Nach §26 WEG wird über die Bestellung und die Abwahl des Verwalters per Beschluss durch die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit entschieden.

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Fachwissen

Immobilien / Wohnungs­­eigentümer­­gemeinschaft / Verwalterzertifizierung

Gemäß § 26 a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (mindestens 90 Minuten) und einem mündlichen (mindestens 15 Minuten) Teil. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Themenbereiche rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen sowie die Grundlagen der Immobilienwirtschaft. Die Aufgabenstellung wird wahrscheinlich in einem Multiple-Choice-Verfahren erfolgen. Die Leistung wird dabei mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Auf LEWENTO.de können Sie jetzt die notwendigen Kenntnisse und entsprechenden Nachweise erlangen. Nehmen Sie hierzu an unseren Webinaren und Videokursen teil, erwerben Sie passende Muster.

Zu den Themen gehören:
  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Kaufmännische Grundlagen
  4. Technische Grundlagen
  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
    1. Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
    2. Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
    3. Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
  2. Rechtliche Grundlagen
    1. Wohnungseigentumsgesetz
      1. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
      2. Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
      3. Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
      4. Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
      5. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
      6. Wohnungseigentümerversammlung
      7. Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
      8. Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
      9. Rechte des Verwaltungsbeirats
    2. Bürgerliches Gesetzbuch
      1. Allgemeines Vertragsrecht
      2. Mietrecht
      3. Werkvertragsrecht
      4. Grundstücksrecht
    3. Grundbuchrecht
    4. Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
    5. Berufsrecht der Verwalter
      1. Gewerbeordnung
      2. Makler- und Bauträgerverordnung
      3. Rechtsdienstleistungsgesetz
    6. Sonstige Rechtsgrundlagen
      1. Heizkostenverordnung
      2. Trinkwasserverordnung
      3. Energierecht
  3. Kaufmännische Grundlagen
    1. Allgemeine kaufmännische Grundlagen
      1. Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
      2. Externes und internes Rechnungswesen
    2. Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
      1. Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
      2. Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
      3. Hausgeld, Mahnwesen
  4. Technische Grundlagen
    1. Baustoffe und Baustofftechnologie
    2. Haustechnik
    3. Erkennen von Mängeln
    4. Verkehrssicherungspflichten
    5. Erhaltungsplanung
    6. Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
    7. Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
    8. Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
    9. Dokumentation
Diese Regelung sollte eigentlich zum 01.12.2022 in Kraft treten, wurde jedoch um ein Jahr auf den 01.12.2023 verschoben. Der Bundestag hat einer entsprechenden Verlängerung der Frist zugestimmt.

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