Es sollten möglichst viele der Interessenten einen Termin zur Besichtigung bekommen. Wenn Sie bei dem Inserat schon eine Mieterselbstauskunft angefügt haben, können Sie hier auch schon eine bessere Vorauswahl treffen, wer zu einer Besichtigung kommen kann. Nach Art. 13,14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die betroffene Person zu informieren, wenn Daten über sie oder bei ihr erhoben werden. Die Information ist zum Zeitpunkt der Datenerhebung zu erteilen und muss die Angaben gemäß Art. 13,14 DSGVO enthalten. In unserem Online Shop finden Sie ein solches Informationsschreiben. Denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, Unterlagen und Daten von abgelehnten Interessenten zu vernichten.