LEWENTO - Immobilien / Wohnen / Mieterhöhung

Erfahren Sie, wie Sie eine Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen können.

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Immobilien / Wohnen / Mieterhöhung

Bei Mietvertragsschluss muss der Vermieter eine Entscheidung treffen: Staffelmiete, Indexmiete oder ortsübliche Vergleichsmiete. Wird keine Regelung getroffen, können zukünftige Mieterhöhungen nach § 558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen. Erfahren Sie, wie Sie eine Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen können und was außerdem zu beachten ist. Wir unterstützen Sie dabei in folgenden Punkten: - Änderung des Vertrages mit Mieterhöhung - Gerichtliche Durchsetzung Ihres Mieterhöhungsverlangens - Was ist zu tun, wenn der Mieter Widerspruch einlegt?

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