DSGVO - allgemeine Kontaktdatenverarbeitung - Verfahrensverzeichnis

Beschreibung

Wenn Sie Daten einer natürlichen Person (Betroffener) verarbeiten, sind Sie gemäß DSGVO verpflichtet, in Bezug auf diese Datenverarbeitung ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Ein Verfahrensverzeichnis ist im Grund eine Prozessbeschreibung – bezogen auf die zu verarbeitenden Daten (z.B. welche Daten werden verarbeitet; Angabe des Rechtsgrundes für die Verarbeitung; an wen werden die Daten weiter gegeben; wann werden die Daten gelöscht). Ein Verfahrensverzeichnis muss formellen Anforderungen entsprechen.

Das Verfahrensverzeichnis erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können.
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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