Kündigungsausschluss im Mietvertrag

Kündigungsausschluss im Mietvertrag
23.08.2017

Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, dass das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, ist dem Grunde nach wirksam, auch in formularmäßigen Mietverträgen. Allerdings ist ein immerwährender, kompletter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts unwirksam. Ein solch weitgehender Ausschluss kann selbst in Form einer sogenannten Individualvereinbarung nicht wirksam vereinbart werden. Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist nur bis maximal 4 Jahre wirksam.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2017 – 23 S 92/16

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay


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