Fristlose Kündigung des Messie-Mieters
19.01.2018
Verdreckt der Mieter die Wohnung in erheblichem Ausmaß mit Fäkalien, Schmutz, Abfall und Essensresten, kann der Vermieter jedenfalls nach erfolgter und erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Diese Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Mieter an depressiven Störungen leidet, die in Abständen als schwere Episode auftritt.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2018 – 66 S 230/17
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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