Erläuterung der Nebenkostenabrechnung
24.06.2017
Eine Nebenkostenabrechnung muss durch den Vermieter nur dann näher erläutert werden, wenn das Zahlenwerk der Abrechnung nicht nachvollziehbar ist und daher zum Verständnis dieser Zahlen weitere Informationen erforderlich sind.
Landgericht Leipzig, Urteil vom 23.06.2017 – 1 S 312/16
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