Vollmachtsklauseln
Vollmachtsklauseln in Mietverträgen, in denen sich mehrere Mieter oder Vermieter gegenseitig zum Empfang oder zur Abgabe von Willenserklärungen ermächtigen, sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich keine Erklärung decken, die den Bestand des Mietverhältnisses betrifft, wie z.B. die Abgabe einer Kündigungserklärung.
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