Verwirkung

Verwirkung ist ein Unterfall einer unzulässigen Rechtsausübung. Sie setzt ein Zeitmoment und ein Umstandsmoment voraus. Während das Zeitmoment durch Zeitablauf erfüllt werden kann, bedarf es für das Umstandsmoment ein Verhalten des Gläubigers, der bei dem Schuldner ein berechtigtes Vertrauen darauf erweckt, dass der Gläubiger auf die Geltendmachung seiner Forderung verzichten wird.

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