Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Sie wird grundsätzlich vom Vermieter getragen, kann in Einzelfällen aber auch auf den Mieter übertragen werden. Dabei verbleibt jedoch stets eine Überwachungs- und Kontrollpflicht beim Vermieter.
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