Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist. Dabei bleiben Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen außer Betracht. Mustervorlagen zum Thema Vergleichsmiete finden Sie hier.

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