Unrenovierte Wohnung
Eine Wohnung ist dann unrenoviert, wenn die Wohnung Gebrauchsspuren in einem Ausmaß aufweist, die nach dem Gesamteindruck der Wohnung einen renovierungsbedürftigen Zustand vermitteln. Gebrauchsspuren, die so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen bleiben dabei außer Acht. Hier ist in der Regel auf einen "objektiven" Dritten abzustellen. Die Bewertung ist grundsätzlich ein Einzelfall. Der Zustand der Wohnung spielt insbesondere bei Übergabe an den Mieter und bei Rückgabe der Wohnung an den Vermieter eine wesentliche Rolle.
Lexikonbeiträge erstellt von:
Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH