Staffelmiete
Bei der Staffelmiete wird die Miethöhe für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart, wobei die jeweilige Miethöhe oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen ist (§ 557a BGB).
Achtung: die Staffelmiete bietet sich z.B. dann nicht an, wenn Sie umfangreiche Modernisierungen planen. Bei einer Staffelmiete können grundsätzlich keine Mieterhöhungen nach Modernisierung geltend gemacht werden.
Sie sollten daher im Vorfeld klären, welche Miete für Sie die richtige ist: Staffelmiete, Indexmiete, Ortsübliche Vergleichsmiete
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