Solarpflicht
Solarpflicht - allgemein ist darunter zu verstehen, dass Immobilieneigentümer Dachflächen, die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage geeignet sind, auch dafür nutzen. Dies gilt insbesondere für den Neubau.
Was ist bei Bestandsbauten zu berücksichtigen?
Auch bei Bestandsbauten kann die Solarpflicht zum Tragen kommen. Insbesondere, wenn das Dach erneuert werden muss. Dann stellt sich die Frage, ob mit der Erneuerung auch eine PV-Anlage (Photovoltaik-Anlage) installiert werden muss.
Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Dabei wird der Einzelfall berücksichtigt, beispielsweise
- wir groß die zu reparierende Fläche im Verhältnis zur gesamten Dachfläche ist
- ob es sich um ein Haus mit Denkmalschutz handelt
- ob die Flächen geeignet sind
- ob die Installation technisch möglich ist
- ob die Installation zwar technisch möglich aber auf Grund besondere Umstände außerordentlich teuer ist
Immobilieneigentümer und Verwalter sollten daher immer, wenn Maßnahmen an einem Bestandsgebäude erfolgen, prüfen, ob eine Solarpflicht besteht. Wenn ja, diese entsprechend umsetzen und alles dokumentieren - sonst drohen Bußgelder.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob es Fördermittel für diese Maßnahmen gibt.
Lexikonbeiträge erstellt von:
Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH