Rückgabepflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses vollständig geräumt zurückzugeben (§ 546 BGB).
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Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses vollständig geräumt zurückzugeben (§ 546 BGB).