Recht auf Vergessenwerden

Das in Art. 17 DSGVO geregelte Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden", englisch: Right to be forgotten) soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten dem Verantwortlichen nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, sondern auf Verlangen der betroffenen natürlichen Person gelöscht werden. Ein Recht auf Löschung besteht z.B. dann, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwensig sind oder, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruhte und eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt.

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