Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden ist. Dabei bleiben Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen außer Betracht.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann unterschiedlich bestimmt werden: durch Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen.
Liegt Ihre Anfangsmiete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete wird absehbar keine Mieterhöhung möglich sein. Sie sollten daher im Vorfeld klären, welche Miete für Sie die passende ist: Staffelmiete, Indexmiete oder ortsübliche Vergleichsmiete.
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