Nutzerwechselgebühr
Nach allgemeiner Ansicht hat der Vermieter ohne mietvertragliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Zwischenerfassung- und Abrechnung von Betriebskosten, die auf Grund eines Mieterwechsels im laufenden Abrechnungszeitraum entstehen. Die Erstattung der sog. Nutzerwechselgebühr kann aber vertraglich vereinbart werden.
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