Möblierungszuschlag
Die Vermietung mit Einrichtungsgegenständen berechtigt den Vermieter zur Erhebung eines Möblierungszuschlags. Die Berechnung erfolgt im Allgemeinen nach folgenden Grundsätzen: Es wird der Zeitwert der Gegenstände bei Vertragsabschluss festgestellt und je nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer ein Anteil von 10% bis 33% hiervon angesetzt. Zu diesem Betrag wird eine angemessene Kapitalverzinsung plus Risikozuschlag für das in die Möbel gebundene Kapital hinzugerechnet.
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