Mietminderung
Eine Minderung ist eine Herabsetzung oder Kürzung der Bruttomiete, wenn der Gebrauch der Mietsache durch einen Mangel beeinträchtigt ist.
Maßgeblich ist grundsätzlich, welchen Zustand der Mietsache zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde. Ist die Wohnung beispielsweise mit Balkon vermietet und wird der Balkon baufällig, so dass er nicht mehr genutzt werden darf, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung.
Die Höhe richtet sich je nach Einzelfall und Umfang des Mangels.
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