Mietendeckel
Der Berliner Mietendeckel ist ein Landesgesetz auf dem Gebiet des Mietpreisrechtes. Er legt eine Mietpreisbindung insbesondere für Wohnungen, die vor dem 01.01.2014 bezugsfertig wurden, fest. Das Land Berlin beabsichtigt mit dem Berliner Mietendeckel das „Einfrieren“ der Wohnungsmieten auf dem Stand vom 18.06.2019, teilweise auch die Herabsetzung der Mieten 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Verstöße gegen die Mietpreisbindungen sollen durch Festsetzungen von Bußgeldern geahndet werden.
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