Kündigungssperrfrist
Wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt und vermietet verkauft wird, kann der neue Eigentümer erst nach dem Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Dauer der Sperrfristen kann in verschiedenen Bundesländern variieren.
Lexikonbeiträge erstellt von:
Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH