Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung - dies ist ein Begriff aus dem Gebäudeenergiegesetz - GEG. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Kommunen eine Wärmeplanung aufstellen.

Dabei wird differenziert zwischen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern - die Wärmeplanung muss bis 30.06.2026 fertig sein.
Bei Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 fertig sein.

Ziel der Wärmeplanung ist es, dass die Immobilieneigentümer eine Grundlage dafür haben, welche neue Heizungsanlage sie installieren wollen, z.B.

- Anschluss an das Fernwärmenetz
- Anschluss an ein Wasserstoffnetz
- Energieerzeugung über andere alternative Energiequellen

Für Immobilieneigentümer stellen sich die Fragen:

- Was kann ich an meiner Heizungsanlage machen bis zu den Stichtagen?
- Muss ich sofort umrüsten?
- Welche Übergangsfristen gibt es?

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