Kohärenzverfahren
Um zur einheitlichen Anwendung der DSGVO in der Union beizutragen wurde das in den Artt. 63 - 67 DSGVO geregelte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden eingeführt (sog. Kohärenzverfahren). Das Verfahren soll z.B. zur Anwendung kommen, wenn eine Aufsichtsbehörde beabsichtigt, eine Maßnahme zu erlassen, die Auswirkungen in Bezug auf Verarbeitungsvorgänge für eine bedeutende Zahl von betroffenen Personen hat (z.B. Erstellung einer sog. Blacklist nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO).
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