Jahressperrfrist
Die Jahressperrfrist besagt, wie oft der Vermieter die Miete erhöhen darf. Nach § 558 BGB muss die Miete 15 Monate unverändert sein, bevor eine neue Mieterhöhung wirksam werden kann. Das bedeutet, dass der Mieter nach 12 Monaten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen darf, die dann 3 Monate später wirksam werden würde.
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