Individualklausel

Eine Individualklausel oder Individualvereinbarung liegt dann vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt individuell zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt worden ist. Der Inhalt der Klausel muss dabei ernsthaft zu Disposition gestellt und dem anderen Vertragsteil eine reale Möglichkeit gegeben werden die inhaltliche Ausgestaltung zu beeinflussen. Vorgefertigte Ankreuzmöglichkeiten reichen hier nicht aus. Wenn Klauseln nicht individuell sind und gegen AGB-Regeln verstoßen, können sie gänzlich unwirksam sein.

Lexikonbeiträge erstellt von:

Logo von Groß Anwälte Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH

Services

Aktuelle Beiträge