Indexmiete
Bei der Indexmiete wird die Miethöhe durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt (§ 557 b BGB).
Dies muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Achtung: ist eine Indexmiete vereinbart, können Mieterhöhungen nach einer Modernisierung nur eingeschränkt vorgenommen werden. Sie sollten daher im Vorfeld für sich klären, welche Miete für Sie die richtige ist: Staffelmiete, Indexmiete, Ortsübliche Vergleichsmiete.
Hier finden Sie Videos und Mustervorlagen zum Thema Indexmiete.
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