Indexmiete

Bei der Indexmiete wird die Miethöhe durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt (§ 557 b BGB).

Dies muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Achtung: ist eine Indexmiete vereinbart, können Mieterhöhungen nach einer Modernisierung nur eingeschränkt vorgenommen werden. Sie sollten daher im Vorfeld für sich klären, welche Miete für Sie die richtige ist: Staffelmiete, Indexmiete, Ortsübliche Vergleichsmiete.

Hier finden Sie Videos und Mustervorlagen zum Thema Indexmiete.

Lexikonbeiträge erstellt von:

Logo von Groß Anwälte Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH

Services

Aktuelle Beiträge