Grundmiete

Unter dem Begriff der Grundmiete versteht man herkömmlicherweise die zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Miete ohne Nebenkostenvorauszahlungen oder Nebenkostenpauschalen. Oft wird auch von Kaltmiete, Nettomiete, Nettokaltmiete gesprochen. Die Nettokaltmiete ist in der Regel auch maßgeblich bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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