Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO
Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (Art. 4 Nr. 15 DSGVO). Bei Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, deren Verarbeitung nach der DSGVO nur in den dort genannten Fällen (Art. 9 Abs. 2 DSGVO) erlaubt ist. Empfehlung: verarbeiten Sie diese Daten nur dann, wenn es absolut erforderlich ist.
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