Gesamtkosten im Sinne der Betriebskosten

Gesamtkosten sind die Kosten, die dem Vermieter für eine Betriebskostenposition insgesamt entstanden sind. Sie stellen die Grundlage für die anschließende Kostenverteilung auf die Mieter dar. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Vermieter die Gesamtkosten in einem ersten Schritt um die nicht umlegbaren Kosten bereinigen und kann dann die restlichen Gesamtkosten als Grundlage für die Abrechnung über die Betriebsksoten nutzen. 

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