Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Dieser Begriff fällt in der Regel im Zusammenhang mit Mieterstrom. Da das Mieterstrommodell nicht so funktioniert hat, wie der Gesetzgeber es sich vorgestellt hatte, ist zum 16.05.2024 eine Änderung erfolgt.
§ 42b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde angepasst - Absatz (3) … Der Betreiber der Gebäudestromanlage ist nicht verpflichtet, die umfassende Versorgung der teilnehmenden Letztverbraucher mit Strom sicherzustellen. Diese Regelung ist von Vorteil, weil Vermieter jetzt grundsätzlich nicht mehr verpflichtet sind, Solarstrom vom Dach zu liefern, wenn die Sonne nicht scheint.
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