Gemeinsam Verantwortliche nach DSGVO
Beim den sogenannten Gemeinsam Verantwortlichen nach DSGVO (auch als Joint Controllership bezeichnet), geht es darum, dass mehrere Verantwortliche im Sinne der DSGVO zusammenarbeiten. Sie bestimmen gemeinsam und gleichberechtigt Zweck und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Diese Konstellation des Zusammenwirkens von mehreren Verantwortlichen wird erstmals in der DSGVO ausdrücklich erwähnt. Die Anforderungen für eine gemeinsame Verarbeitung durch mehrere Verantwortliche sind in Art. 26 DSGVO geregelt. Gemeinsame Verantwortliche bentöigen einen entsprechenden Vertrag, der regelt, wer welche Aufgaben in diesem Verhältnis und gegenüber dem Betroffenen übernimmt. s. Joint Controller
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